In Deutschland wird durch die Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung von Maschinen vor der ersten Inbetriebnahme, nach längerem Stillstand, nach Veränderung und als Wiederholungsprüfung in regelmäßigen Abständen gesetzlich gefordert.
Eine Nachlaufmessung durch einen Spezialisten garantiert Ihnen die Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Lichtvorhängen, Schutztüren, Schaltmatten und Sicherheitsendschalter ... Wir beraten Sie bei Einrichtung und Betrieb von nicht trennenden Schutzeinrichtungen um unnötige Kosten für Installationen zu vermeiden und die Betriebskosten niedrig zu halten.
LKE übernimmt für Sie die Prüfung von Schutzeinrichtungen durch unser qualifiziertes Fachpersonal. Durch regelmäßige Inspektion erhalten Sie die Funktion ihrer Maschinen und können frühzeitig zu reagieren, um teure Stillstandszeiten zu vermeiden.
Grundlegende Normen
- Aktuelle Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 3
- DINVDE 0113 / EN 60204, VDE 0701/0702
- DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln
- EN 12100-1,EN 13849 und weitere EN-Normen
- EN 13855 für Nachlaufmessungen
- EN 13857 für Schutzzäune
- EU-Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie
- EU-Richtlinie 2014/35/EU - Niederspannungsrichtlinie
Wir bieten Ihnen
Ihr Nutzen
- Schutzeinrichungen nur dort wo sie auch Funktionieren
- Minimierung von Unfallrisiken
- Reduzierung von Stillstandszeiten
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von Maschinen
- Einsatz modernster Mess- und Prüfmittel
- QM-taugliche Dokumentation der Inspektionen
- Rechtssicherheit durch Erfüllung der geforderten Sicherheitsstandards
- Beratung bei der praxisgerechten Beseitigung von sicherheitstechnischen Mängeln
- Neutrale Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro
- Beratung durch erfahrene Techniker mit Zugang zu allen relevanten Normen